Erfolgsanrechnungszeitraum Disziplin Voltigieren

Erfolgsanrechnungszeitraum Disziplin Voltigieren

Klarstellung der FN

Der Erfolgsanrechnungszeitraum lt. LPO § 62 gilt auch für die Disziplin Voltigieren (zwei Jahre vom 1. Oktober des vorvorletzten Jahres bis 30. September des letztens Jahres).

Das bedeutet, dass es nicht vorgeschrieben ist, sich innerhalb der Saison bei Erfüllung der Kriterien lt. LPO § 63.4 Durchführungsbestimmungen hochstufen lassen zu müssen. Eine Leistungsklasseneinstufung für die kommende Saison erfolgt automatisch durch die FN. Auf Antrag ist auch weiterhin eine Höherstufung innerhalb der Saison möglich. Der Antrag muss von der jeweiligen LK befürwortet werden, bei uns ist dafür Hannah Schrader zuständig.

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